Notwehrfähige Rechtsgüter Bedeutung

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Notwehrfähige Rechtsgüter

Notwehrfähige Rechtsgüter Logo #42834Notwehrfähig sind alle Rechtsgüter die dem Angegriffenen oder bei Nothilfe Dritten zustehende Güter und alle rechtlich anerkannten Interessen. Nicht dazu gehören die öffentliche Ordnung oder die Rechtsordnung. Die Abwehr dieser Angriffe ist Aufgabe der staatlichen Gefahrenabwehr.
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